Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Umzugs-, Montage- und Lagerungsleistungen
Stand: 2026 | Version 3.0
1. Anbieter / Vertragspartner (AN)
First Mover Group Deutschland GmbH
Dujardinstraße 5, 47829 Krefeld
2. Geltungsbereich / Definitionen
2.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der First Mover Group Deutschland GmbH (nachfolgend „AN“) und dem Kunden (nachfolgend „AG“) über:
a) Umzugs- und Transportleistungen.
b) Montageleistungen.
c) klassische Lagerung/Einlagerung von Umzugsgut.
2.2 Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) werden einheitlich als „AG“ bezeichnet, soweit keine zwingenden Sonderregeln gelten.
3. Vertragsgrundlagen / Rangfolge
3.1. Leistungsumfang, Termine, Preise und Abrechnungsmodus ergeben sich aus Angebot und Auftrag/Bestellung. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Auftrag/Leistungsbeschreibung, (2) Angebot, (3) diese AGB.
3.2. Weisungen/Mitteilungen des AG zur Leistungsausführung sind in Textform (z. B. E-Mail) an den AN zu richten.
4. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Ein Anspruch auf Zusendung von Papierrechnungen besteht nicht.
4.2. Die Abrechnung erfolgt gemäß Angebot/Auftrag (Pauschale, Aufwand oder Mischkalkulation).
4.3. Die Abrechnung erfolgt nach folgendem Stufenmodell:
a) Anzahlung bei Auftragsbestätigung: Mit Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Gesamtauftragssumme fällig.
b) Abschlagsrechnung vor Projektstart: 10 Tage vor dem vereinbarten Projektstart wird eine Abschlagsrechnung in Höhe von 30 % der Gesamtauftragssumme gestellt.
c) Zwischenrechnungen: Während der Projektlaufzeit werden monatlich Zwischenrechnungen auf Basis des tatsächlich angefallenen Aufwands gestellt.
d) Schlussrechnung: Nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme des Projekts wird die Schlussrechnung über den verbleibenden Restbetrag ausgestellt.
4.4. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
5. Leistungserbringung / Beiladung / Nachunternehmer
5.1 Der AN erbringt die vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des AG.
5.2 Der AN darf – sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen – Umzüge als Beiladung/Teilladung durchführen.
5.3 Der AN ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen; der AN bleibt Vertragspartner.
6. Mitwirkungspflichten des AG
6.1 Der AG ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben zum Umzugsgut sowie zu den örtlichen Gegebenheiten zu
Machen. Die Bestimmung des Umzugsgutes obliegt dem AG.
6.2 Der AG stellt rechtzeitig sicher:
a) freien Zugang zu Be- und Entladestellen (inkl. reservierter Aufzüge, Schlüssel/Badges),
b) erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen), soweit nicht ausdrücklich vom AN übernommen,
c) erforderliche Pläne/Anweisungen (z. B. Stell-/Möblierungs-/IT-Plan, Nummernlogik) und eine erreichbare Ansprechperson, soweit nicht ausdrücklich vom AN übernommen.
6.3 Gefahrgut/gefährliche Güter (z. B. Akkus/Batterien, Brenn-/Heizmittel, Chemikalien, Gase, Lösungsmittel, Munition etc.)
sind vorab in Textform anzuzeigen. Der AN kann Beförderung/Lagerung ablehnen oder besondere Maßnahmen/Mehrkosten berechnen.
6.4 Schwer-/Sperrgut, empfindliche Güter und Sonderanforderungen (Maße/Gewichte/Einbringwege) sind vorab anzugeben. Der AN kann Beförderung/Lagerung ablehnen oder besondere Maßnahmen/Mehrkosten berechnen.
7. Verpackung durch AG
Wünscht der AG keine Verpackung/Kennzeichnung durch den AN, ist der AG für geeignete Verpackung/Kennzeichnung verantwortlich.
Eine Prüfung vom AG verpackten Gutes erfolgt nur bei offensichtlicher Ungeeignetheit.
8. Montage-/Demontage, Küche, Akustik, IT – Leistungsgrenzen
8.1 Montage-/Demontage und IT-Leistungen werden nur im ausdrücklich beauftragten Umfang geschuldet.
8.2 Dübel-, Elektro-, Sanitär- und sonstige Installationsarbeiten sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet. Soweit der AN externe Handwerker lediglich vermittelt, haftet der AN nur für sorgfältige Auswahl.
8.3 Der AG ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – für Datensicherung, erforderliche Zugänge/Passwörter, Lizenzen
und Freigaben verantwortlich. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet der AN keinen umfassenden IT-System-/Netzwerk-
Funktionsnachweis (z.B. Server, Dienste, Software).
9. Unvorhersehbare Aufwendungen / Leistungsänderungen
9.1 Entstehen im Rahmen der Leistungserbringung unvorhersehbare, erforderliche Aufwendungen (z.B. Wartezeiten wegen fehlendem Zugang / Ansprechpartner, zusätzliche Tragewege, behördliche Auflagen), sind diese vom AG zu erstatten, zzgl. angemessener Vergütung, sofern der AN diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
9.2 Erweitert der AG nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind Mehrkosten zzgl. angemessener Vergütung zu ersetzen.
10. Lagerung
10.1 Lagerkritische/gefährliche Güter sind vorab anzuzeigen; der AN kann Lagerung ablehnen.
10.2 Der AN erstellt grundsätzlich ein Lagerverzeichnis/Übernahmeprotokoll. Besichtigung ist nach Terminvereinbarung während
der Geschäftszeiten in Begleitung möglich.
10.3 Lagerentgelt ist – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus fällig. Adressänderungen teilt der AG unverzüglich
in Textform mit.
10.4 Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann die Lagerung mit Frist von 1 Monat in Textform gekündigt werden; das Recht zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5 Herausgabe erfolgt an den legitimierten AG/Bevollmächtigten gegen geeigneten Nachweis (z. B. Lagervertrag/Protokoll).
11. Haftung Umzug/Transport (gesetzliche Grundlinien)
11.1 Für Umzugsgut gelten die besonderen Haftungsregeln der §§ 451 ff. HGB.
11.2 Die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung ist – soweit anwendbar – auf 620 EUR je Kubikmeter des zur Erfüllung des
Vertrages benötigten Laderaums begrenzt (§ 451e HGB).
12. Schadensanzeige (Rügefristen) – Umzugsgut
Ansprüche wegen Verlust/Beschädigung erlöschen, wenn
a) äußerlich erkennbare Schäden nicht spätestens am Tag nach Ablieferung, oder
b) äußerlich nicht erkennbare Schäden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
in Textform angezeigt werden (§ 451f HGB).
Der AG soll Schäden möglichst bei Ablieferung dokumentieren und auf dem Ablieferbeleg vermerken.
13. Kündigung/Stornierung
Der AG kann den Vertrag vor Durchführung kündigen. In diesem Fall kann der AN wahlweise
a) die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen verlangen oder
b) pauschal 1/3 der vereinbarten Vergütung verlangen,
sofern die Kündigung nicht aus Gründen erfolgt, die dem Risikobereich des AN zuzurechnen sind und im Angebot/Auftrag keine abweichende Regelung vereinbart ist.
14. Datenschutz / Streitbeilegung
14.1 Datenschutz: Es gilt die Datenschutzerklärung des AN unter: https://www.firstmovergroup.de/datenschutz
Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
14.2 Verbraucherstreitbeilegung: Der AN ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Rechtswahl / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
15.1 Es gilt deutsches Recht.
15.2 Für Unternehmer ist – soweit zulässig – Gerichtsstand Krefeld. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gilt die gesetzliche Regelung.
